Betreuungsrecht


Das Betreuungsrecht beschäftigt sich mit der rechtlichen Vertretung Erwachsener. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine volljährige Person nicht mehr selbst für sich handeln kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.

 

Meine Tätigkeit in diesem Gebiet erstreckt sich auf die Vertretung von Betroffenen und/oder Angehörigen sowie Betreuern im Betreuungsverfahren. Ferner bin ich als Berufsbetreuerin und als Verfahrenspflegerin tätig.

 

Nach meinem Verständnis besteht meine Aufgabe als Betreuerin in der Unterstützung des Betroffenen und nicht etwa in dessen Bevormundung. Da für mich der Mensch im Vordergrund steht, was sich insbesondere in einem hohen Zeitaufwand niederschlägt, übernehme ich Betreuungen nur in begrenzter Anzahl.