Erbrecht


Fehlende oder unklar formulierte Testamente sind häufig Anlass für Streitigkeiten zwischen den Erben. Werden pflichtteilsberechtigte Personen übergangen, kann dies ebenfalls zur ungewollten Belastung der Erben führen. Vermeiden lassen sich diese und andere Probleme mit einem professionell erstellten Testament, in welchem die individuelle Situation des Testierenden, der bedachten Personen sowie die Struktur des Vermögens ausreichend bedacht worden sind.

 

Meine Tätigkeit beinhaltet die Erstellung von letztwilligen Verfügungen sowie die Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten im gerichtlichen Verfahren. Ebenso gehört die gerichtliche Vertretung der Erben des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten bei Streitigkeiten rund um die Vorsorgevollmacht zu meinen Aufgaben. Für die sichere Durchsetzung des Erblasserwillens und die reibungslose Abwicklung des Nachlasses werde ich häufig als Testamentsvollstreckerin eingesetzt, wodurch die Erben zudem entlastet werden. Darüber hinaus übernehme ich Nachlasspflegschaften.