Im Bereich des Familienrechts vertrete ich meine Mandanten im Scheidungsverfahren und helfe bei der Durchsetzung von Unterhalts-, Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüchen. Ferner vertrete ich Elternteile oder Großeltern im Sorgerechts- und Umgangsverfahren.
Ein Schwerpunkt liegt allerdings auf der Gestaltung von Eheverträgen, Sorgerechtsvollmachten und Sorgerechtsverfügungen.
Auch die Regelung von Rechtsbeziehungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehört zu meinem Tätigkeitsfeld.