Soll die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden, muss unbedingt eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. In dieser bestimmt der Vollmachtgeber eine Vertrauensperson, die seine Belange als Bevollmächtigter regelt. Begleitend zur Vorsorgevollmacht sollten die Beteiligten unbedingt eine Vereinbarung darüber treffen, wie die Vollmacht auszuüben ist. In dieser Vereinbarung sind außer individuellen Handlungsanweisungen auch das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und seinem Bevollmächtigten zu regeln. Damit wird nicht nur die Beachtung des Willens des Vollmachtgebers sichergestellt, sondern auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vollmacht vermieden.
Ebenso wichtig wie die Vorsorgevollmacht ist die Erstellung einer Patientenverfügung. Denn nur mit einer rechtskonformen und damit verbindlichen Patientenverfügung können ungewollte Behandlungen oder diagnostische Maßnahmen sicher vermieden werden.
Die inhaltlichen Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind durch das Gesetz und die Rechtsprechung konkretisiert, deshalb sollte eine Erstellung nicht ohne rechtliche Beratung erfolgen. Meine Tätigkeit in diesem Bereich erstreckt sich neben der Erstellung von Vorsorgeregelungen auch auf die Übernahme von Vorsorgevollmachten sowie die Vertretung von Patienten bei der Durchsetzung ihres Willens am Lebensende.